Hausordnung Balm

 

HAUSORDNUNG BALM

Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes und eines gesundheitlich unbedenklichen Umfeldes in den Räumlichkeiten der Appartements erlassen wir diese Hausordnung, mit der sich alle Personen vertraut machen müssen, die sich in den Räumlichkeiten des Hauses auf der Grundlage eines Vertragsverhältnisses aufhalten.

Diese Hausordnung wird auch im Rahmen der Risikoprävention im Haus erlassen.

Verantwortliche Person: Jana Buchtová, Betriebsmanager,            Telefon: +41 76 789 00 28.

Sehr geehrte und liebe Gäste,
bitte befolgen Sie die folgenden Betriebsregeln.

1.    Der Gast ist verpflichtet, bei der Anreise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

2.    Der Gast nutzt das Zimmer für die vereinbarte Zeit.

3.    Am Anreisetag stehen die Appartements ab 16:00 Uhr zur Verfügung.

4.    Wurde die Abreisezeit nicht vorher vereinbart, beendet der Gast den Aufenthalt spätestens um 10:00 Uhr am letzten Aufenthaltstag und ist verpflichtet, das Appartement bis zu diesem Zeitpunkt zu räumen.

5.    Der Gast ist verpflichtet, auf andere untergebrachte Gäste Rücksicht zu nehmen, Ordnung und Sauberkeit zu halten und die Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten. Bei grober Verletzung hat die Betriebsleiterin das Recht, vor Ablauf der vereinbarten Frist vom Vertrag über die Erbringung von Unterkunftsleistungen zurückzutreten, wobei der Gast die bisher erbrachten Unterkunftsleistungen zu bezahlen hat.

6.    Zu Beginn der Unterkunft übernimmt der Kunde das Appartement ohne Mängel. Er ist verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich zu melden. Bei fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden am Appartement oder an anderer Ausstattung des Appartementhauses trägt der Gast den Schaden in voller Höhe.

7.    Wenn solche Schäden an der Appartementausstattung festgestellt werden, dass der ursprüngliche Zustand nicht wiederhergestellt werden kann (mechanische, chemische und andere Schäden an Anstrichen, Polsterungen, Matratzen, Bettwäschen, Möbeln, Elektronik, Sanitärausstattung usw.), zahlt der Gast den Preis der Beschädigung auf der Grundlage des vom Betreiber dokumentierten Anschaffungspreises.

8.    Entsprechend dem vorigen Punkt wird auch bei Schäden an der Ausstattung des Hauses in anderen Gemeinschaftsbereichen verfahren.

9.     Für Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände haftet der Betreiber nicht.

10.    Im Appartement ist es dem Gast nicht gestattet, die Ausstattung zu bewegen, Eingriffe in Stromnetze oder sonstige Installationen vorzunehmen.

11.    Alle untergebrachten Gäste müssen für Sauberkeit, Ordnung sorgen und Hausschuhe tragen.

12.    Das Benutzen von eigenen Elektrogeräten ist in allen Bereichen des Appartementhauses, insbesondere in den Appartements verboten. Dies gilt nicht für Elektrogeräte, die der Körperpflege des Gastes dienen (Rasierer, Haartrockner usw.).

13.    Besuche sind verboten oder sind dem Betreiber zu melden.

14.    Bitte halten Sie die Küche sauber und ordentlich. Vor der Abreise spülen Sie Ihr Geschirr und räumen Sie auf. Bitte nehmen Sie Ihre mitgebrachten Lebensmittel und Gewürze mit.

15.    Bitte werfen Sie keine Feuchttücher, Babywindeln oder andere Hygieneartikel in die Toilette.

16.    Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, alle Elektrogeräte auszuschalten, das Licht auszuschalten, die Fenster zu schließen und die Tür abzuschließen.

17.    Der anfallende Müll gehört ausschließlich in die dafür bestimmten Behälter an einem dafür vorgesehenen Ort.

18.    Aus Sicherheitsgründen ist es nicht geeignet, Kinder unter 10 Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen im Appartement oder in anderen Bereichen des Appartementhauses zu lassen.

19.    In den Appartements und anderen Innenbereichen der Pension ist das Rauchen verboten und es gilt ein striktes Verbot des Umgangs mit offenem Feuer. Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse von CHF 500 geahndet.

20.    Bitte halten Sie mit Rücksicht auf andere Gäste und individuelle Entspannung die Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr ein. Vielen Dank, dass Sie diesen Zeitrahmen respektieren. 

21.    Das Mitbringen von Fahrrädern, Skiern und anderen größeren Sportgeräten ins Haus ist nicht gestattet. Hierzu dient ein Fahrradschuppen.

 

Liebe Gäste, wir bitten Sie hiermit, die Hinweise der Hausordnung zu befolgen und hoffen auf Ihr Verständnis für die vorstehenden Einschränkungen. Die Einschränkungen mussten ergriffen werden, um gute Bedingungen für den Aufenthalt aller Gäste zu schaffen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und ungestörten Aufenthalt in unserer Pension!